Ein neues Zuhause auf Zeit
Asylsuchende in Rheinland-Pfalz werden zunächst im Rahmen der sogenannten Erstaufnahme in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) oder einer AfA-Außenstelle untergebracht. Eine solche Erstaufnahmeeinrichtung gewährt den Asylsuchenden eine vorübergehende Unterkunft bis zur Verteilung in die 36 rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen unterziehen sich die Asylbegehrenden zunächst der verpflichtenden medizinischen Untersuchung durch das Gesundheitsamt, wo sie vor allem auf ansteckende Krankheiten untersucht werden. Neben Unterkunft und Verpflegung erhalten die Asylsuchenden in der Erstaufnahme auch Betreuung und Beratung sowie sonstige Versorgung mit Sachleistungen, wie zum Beispiel Kleidung.