Das Nadelöhr nach Deutschland – die Deutsche Kommission in Madrid

Das entscheidende Hindernis auf dem Weg nach Deutschland stellte für die spanischen Anwerber die »Deutsche Kommission« in Madrid dar. In der dortigen Straße »Calle San Leonardo« hatte die Bundesanstalt für Arbeit die zuständige Verbindungsstelle in Spanien eingerichtet, die zusammen mit den ansässigen einheimischen Stellen peinlich genau entschied, wer nach Deutschland durfte und wen man abwies.

Angst und Ungewissheit erfüllte die Bewerber, als sie die Räumlichkeiten betraten. Groß war die Furcht, ohne Arbeitserlaubnis nach Hause zurückzukehren. Wer auf offiziellem Wege nach Deutschland wollte, musste durch dieses Nadelöhr.

Arbeitsvertrag
Mit dem Arbeitsvertrag war die Hoffnung auf ein besseres Leben besiegelt.

Eine Arbeitserlaubnis erhielt nur, wer bei bester Gesundheit war. Alleine 1963 durchliefen rund 41.000 Personen, darunter 10.300 Frauen (25,2%), ein strenges medizinisches und berufliches Auswahlverfahren. Deutsche Ärzte untersuchten die gesundheitliche Konstitution aller Kandidaten. Aufgrund der großen Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern konnten schon kleine gesundheitliche Beeinträchtigungen wie etwa schlechte Zähne, zu einer Ablehnung führen. Schwangere Frauen wies man generell zurück.

Facharbeiter waren begehrt, durften aber in der Regel Spanien nicht verlassen. Die Regierung Francos wollte ihre gelernten Arbeitskräfte nicht so einfach ins Ausland ziehen lassen. So richteten sich die meisten Stellenangebote an ungelernte Arbeiter, die bereit waren, einfache und körperlich schwierige Arbeit zu verrichten.

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