Zeittafel
Erste Phase 1955-1973
1955
Am 20. Dezember 1955 unterschreiben Bundesarbeitsminister Storch, Botschafter von Brentano und der italienische Außenminister Martino in Rom das bilaterale Anwerbeabkommen. Damit sollte die Zuwanderung italienischer Arbeitsmigrantinnen und –migranten nach Deutschland über Anwerbebüros der Bundesanstalt für Arbeit in Italien organisiert werden.
1956
Der EWG-Vertrag schafft die Grundlage für die Freizügigkeit der Unionsbürger (zunächst nur für Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft).
1960
Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland.
1961
Anwerbeabkommen mit der Türkei (Neufassung 1964).
Der damalige Süddeutsche Rundfunk (SDR) – heute Südwestrundfunk (SWR) – strahlt die erste Sendung für Italiener aus.
Durch den Bau der Mauer wird der Zustrom von Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik unterbrochen.
1963
Anwerbeabkommen mit Marokko.
1964
Anwerbeabkommen mit Portugal. Der ein-millionste »Gastarbeiter«, der Portugiese Armando Rodriguez, trifft auf dem Bahnhof Köln-Deutz ein. Er bekommt ein Moped geschenkt.
Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer für Türken auf zwei Jahre wird aus der Anwerbevereinbarung gestrichen.
1965
Anwerbeabkommen mit Tunesien.
1967
Die Zahl der Fortzüge liegt höher als die der Zuzüge von »Gastarbeitern«.
1968
Anwerbeabkommen mit dem damaligen Jugoslawien, das am 21.April 1969 in Kraft tritt. In der DDR werden Anwerbeabkommen mit den sozialistischen Ländern geschlossen, unter anderem mit Ungarn, Polen, Algerien, Kuba, Mosambik, Vietnam.
1969
Die italienischen »Gastarbeiter« sind die größte Nationalitätengruppe ausländischer Arbeitnehmer.
1970
Höhepunkt der »Gastarbeiter«-Anwerbung in Deutschland mit knapp einer Million Zuzügen. Die Schwerpunkte der Zuwanderung von Arbeitskräften sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
1971
Änderung der Arbeitserlaubnisregelung: Ausländische Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die länger als fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben, können eine besondere Arbeitserlaubnis erhalten.
1973
Höhepunkt der Zuwanderung.
Mit 605.000 Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern sind die türkischen Zuwanderer die größte Ausländergruppe in Deutschland. Bevorzugte Beschäftigungsgebiete für ausländische Arbeitskräfte sind Gastronomie, Baugewerbe, Metallindustrie, Autoindustrie, Bergbau.
23.11.1973 Anwerbestopp
Das Bundeskabinett verfügt in der Folge der so genannten Ölkrise und der sich eintrübenden Wirtschaftslage den so genannten Anwerbestopp. Mit 2,6 Millionen »Gastarbeitern« sei der deutsche Arbeitsmarkt gesättigt. Der Zustrom von »Gastarbeitern« aus Nicht-EG-Staaten, vor allem der Türkei, soll unterbunden werden.