Zeittafel

Erste Phase 1955-1973

1955

Am 20. Dezember 1955 unterschreiben Bundesarbeitsminister Storch, Botschafter von Brentano und der italienische Außenminister Martino in Rom das bilaterale Anwerbeabkommen. Damit sollte die Zuwanderung italienischer Arbeitsmigrantinnen und –migranten nach Deutschland über Anwerbebüros der Bundesanstalt für Arbeit in Italien organisiert werden.
 

1956

Der EWG-Vertrag schafft die Grundlage für die Freizügigkeit der Unionsbürger (zunächst nur für Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft).
 

1960

Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland.
 

1961

Anwerbeabkommen mit der Türkei (Neufassung 1964).

Der damalige Süddeutsche Rundfunk (SDR) – heute Südwestrundfunk (SWR) – strahlt die erste Sendung für Italiener aus.

Durch den Bau der Mauer wird der Zustrom von Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik unterbrochen.
 

1963

Anwerbeabkommen mit Marokko.
 

1964

Anwerbeabkommen mit Portugal. Der ein-millionste »Gastarbeiter«, der Portugiese Armando Rodriguez, trifft auf dem Bahnhof Köln-Deutz ein. Er bekommt ein Moped geschenkt.

Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer für Türken auf zwei Jahre wird aus der Anwerbevereinbarung gestrichen.
 

1965

Anwerbeabkommen mit Tunesien.
 

1967

Die Zahl der Fortzüge liegt höher als die der Zuzüge von »Gastarbeitern«.
 

1968

Anwerbeabkommen mit dem damaligen Jugoslawien, das am 21.April 1969 in Kraft tritt. In der DDR werden Anwerbeabkommen mit den sozialistischen Ländern geschlossen, unter anderem mit Ungarn, Polen, Algerien, Kuba, Mosambik, Vietnam.
 

1969

Die italienischen »Gastarbeiter« sind die größte Nationalitätengruppe ausländischer Arbeitnehmer.
 

1970

Höhepunkt der »Gastarbeiter«-Anwerbung in Deutschland mit knapp einer Million Zuzügen. Die Schwerpunkte der Zuwanderung von Arbeitskräften sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
 

1971

Änderung der Arbeitserlaubnisregelung: Ausländische Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die länger als fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben, können eine besondere Arbeitserlaubnis erhalten.
 

1973

Höhepunkt der Zuwanderung.

Mit 605.000 Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern sind die türkischen Zuwanderer die größte Ausländergruppe in Deutschland. Bevorzugte Beschäftigungsgebiete für ausländische Arbeitskräfte sind Gastronomie, Baugewerbe, Metallindustrie, Autoindustrie, Bergbau.
 

23.11.1973 Anwerbestopp

Das Bundeskabinett verfügt in der Folge der so genannten Ölkrise und der sich eintrübenden Wirtschaftslage den so genannten Anwerbestopp. Mit 2,6 Millionen »Gastarbeitern« sei der deutsche Arbeitsmarkt gesättigt. Der Zustrom von »Gastarbeitern« aus Nicht-EG-Staaten, vor allem der Türkei, soll unterbunden werden.

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