Bitte sofort 5 Stück Hilfsarbeiter
Gastarbeiter in Deutschland zwischen 1955 – 1973
Fernschreiben an eine deutsche Auslandsdienststelle in Griechenland
Die Anwerbung erfolgte durch Auslandsdienststellen der Bundesanstalt für Arbeit (»Deutsche Kommissionen«), die mit Hilfe der einheimischen Arbeitsverwaltungen geeignete Bewerber einluden.
Alle Eingeladenen hatten sich einem medizinischen und beruflichen Auswahlverfahren zu unterziehen. Aufgrund der großen Anzahl von Bewerbern konnten schon kleine gesundheitliche Beeinträchtigungen wie schlechte Zähne zu einer Rückstellung oder Ablehnung führen. Das Verfahren beinhaltete ebenfalls eine polizeiliche Überprüfung.
»Man musste sich in eine Reihe hinstellen, sich nackt aus-ziehen, sich mal abtasten lassen, überall, um schauen zu können, ob man (eine) bestimmte Krankheit hatte. (…) Diese Untersuchung also war der Persilschein (…) für ein besseres Leben sozusagen.«
— Rocco A., in: Andreas Urban/Marianne Winkler »hier geblieben«
Die angeworbenen Arbeiter erhielten einen zweisprachigen Arbeitsvertrag und eine damit verbundene einjährige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (Legitimationskarte). Der befristeten Legitimationskarte lag ein Rotationsprinzip zugrunde. Es sollte einem Sesshaftwerden vorbeugen, die Mobilität wahren, sowie der Wirtschaft des Herkunftslandes höher qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Dies entsprach jedoch nicht den Interessen der deutschen Wirtschaft, die auf die einmal angelernten Arbeitskräfte nicht verzichten wollte. Das Rotationsprinzip wurde schließlich dahingehend geändert, dass die Aufenthaltsgenehmigung jedes Jahr neu verlängert werden konnte.