Leben auf drei Quadratmetern

Gastarbeiter in Deutschland zwischen 1955 – 1973


»Jeder Gastarbeiter hat Anspruch auf ein Bett, einen Hocker, ein Stück Tischplatte, drei Quadratmeter Boden zum Wohnen und zehn Kubikmeter Luft zum Atmen.«

— FAZ 24.12.1970


Wenn ein Betrieb diese Mindestanforderungen an eine Unterkunft erfüllte, durfte er »Gastarbeiter« einstellen. Sie genügten den Richtlinien. Außerdem war vorgeschrieben, dass Dach und Wände des Quartiers wetterfest sein müssen, und es über eine Waschgelegenheit und eine Toilette in der Nähe verfügt. Die Wohnstätte selbst sollte frei von Ungeziefer sein.

Trotz dieser Vorschriften glichen die damaligen Unterkünfte eher Elendsquartieren als einer angemessenen Unterbringung. Oft teilten sich acht Mann ein kleines Zimmer, das mit Stockbetten eingerichtet war und zugige Fenster besaß.

Gastarbeiter liegt im Stockbett
Gastarbeiterunterkunft

»Im Winter war es oft so kalt, dass wir alle abwechselnd unsere Füße an den kleinen Ofen gehalten haben, damit uns überhaupt ein bisschen warm wurde.«

— Elisa-Beatrice Soi


Waschgelegenheiten bestanden meist nur aus einem Wasserhahn und einer Schüssel auf dem Boden darunter. Solche Konstruktionen waren oft für mehr als 20 Leute ausgelegt. Die Mieten waren im Gegensatz dazu horrend. Bis zu 80 DM wurden für einen Schlafplatz in einer Massenunterkunft verlangt. Manche Arbeiter lebten mehr als acht Jahre in solchen Verhältnissen.

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