Das Rotationsprinzip
Der ursprüngliche Gedanke der Anwerbung konzentrierte sich auf eine zeitlich begrenzte Beschäftigungsdauer der Zugezogenen. Im Rahmen des Vertrags mit der Türkei etwa war die Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre begrenzt. Die Arbeitskräfte anderer Nationen sollten nur als »Gast« in deutschen Landen arbeiten. Nach Beendigung der vorgesehenen Aufenthaltsdauer war ihr Ersatz durch Neuankömmlinge vorgesehen. Dieses so genannte »Rotationsprinzip« ließ sich in der Praxis jedoch auf Dauer nicht realisieren, wie die Entwicklung der Migrationsgeschichte ab Mitte der 1960er Jahre zeigt.