Auf illegalen Pfaden ins Ausland – emigración non asistida

Viele Spanier wanderten während der Anwerbephase zwischen 1960–1973 illegal nach Deutschland aus. Wissenschaftliche Quellen schätzen, dass bis zu 30% aller nach Deutschland Eingereisten  ohne offizielle Erlaubnis ihr Heimatland verließen. Nach heutiger juristischer Einschätzung würde man sie als Illegale betrachten.

Landesteile Spaniens auf einer Landkarte
Aus nahezu allen Landesteilen Spaniens strebten Arbeitswillige nach Deutschland. Viele auf legalem Wege, rund ein Drittel jedoch verließen ohne offizielle Genehmigung ihre Heimat.

Hintergrund war das restriktive Auswahlsystem der spanischen Regierung. Das diktatorische System General Francos war bestrebt, genau zu kontrollieren, wer das Land verlassen durfte und wer bleiben musste. Somit entwickelte sich der Anwerbeprozess zu einer langwierigen und schleppenden Prozedur.

In erster Linie wollten die staatlichen Autoritäten in Madrid keine qualifizierten Arbeitskräfte verlieren. Sie sollten im Land verharren, um die spanische Wirtschaft voranzubringen. Auch für regimekritische Spanier blieb der Schlagbaum unten. Spanien hatte Angst, seine Unzufriedenen aus der überwachenden Hand des Staates zu entlassen. Dahinter stand die Sorge, »sozialen Sprengstoff« zu exportieren, der sich ohne Aufsicht im Ausland entzünden könnte.

Beiden Gruppen war das formal korrekte Anwerbeverfahren, die sogenannte »Emigración asistida« oder »betreute Auswanderung« über die Deutsche Kommission verschlossen. Ausreisewilligen Bewerbern blieb nur noch die Möglichkeit der »Emigración non asistida«, der »unbetreuten Auswanderung«. Sie hatte den Vorteil, dass Spanier schnell und ohne Willkür des Staates, ihre Emigrationsentscheidung umsetzen konnten.

Die »unbetreute Auswanderung« bestand darin, per Sichtvermerk der deutschen Botschaft, mit Touristenvisum oder mit Hilfe von Schleppern bei Nacht und Nebel über die Grenze zu gelangen. Dieser »Arbeiter-Tourismus« barg jedoch die Gefahr, an der deutschen Grenze zurückgewiesen zu werden, wenn nicht genügend Geld für ein »Ferienaufenthalt« vorzuweisen war.

Hatte man es dennoch nach Deutschland geschafft, konnte man sich vor Ort nachträglich um die nötigen Papiere kümmern. Vielfach beugten sich deutsche Behörden dem wirtschaftlichen Drängen der Industrie nach Arbeitskräften und legalisierten nachträglich den Aufenthaltsstatus der zugewanderten Spanier. Ein an sich gesetzeswidriger Vorgang, den die deutsche Wirtschaft nicht ganz uneigennützig mit namentlichen Anfragen nach Spaniern förderte. Wer jedoch keine Genehmigung erhielt, arbeitete oft illegal für kleines Geld.

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