Gastarbeiter in Deutschland zwischen 1955 – 1973
Leben auf drei Quadratmetern
»Jeder Gastarbeiter hat Anspruch auf ein Bett, einen Hocker, ein Stück Tischplatte, drei Quadratmeter Boden zum Wohnen und zehn Kubikmeter Luft zum Atmen.« FAZ 24.12.1970
Wenn ein Betrieb diese Mindestanforderungen an eine Unterkunft erfüllte, durfte er »Gastarbeiter« einstellen. Sie genügten den Richtlinien. Außerdem war vorgeschrieben, dass Dach und Wände des Quartiers wetterfest sein müssen, und es über eine Waschgelegenheit und eine Toilette in der Nähe verfügt. Die Wohnstätte selbst sollte frei von Ungeziefer sein.
Trotz dieser Vorschriften glichen die damaligen Unterkünfte eher Elendsquartieren als einer angemessenen Unterbringung. Oft teilten sich acht Mann ein kleines Zimmer, das mit Stockbetten eingerichtet war und zugige Fenster besaß.



